1871-1875
Mit freundlicher Genehmigung der Stadt Marienmünster ©2022
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Heute weilt der Sohn Friedrich Wilhelms III wieder vor jenen Paris von dem der Geist des Verraths und der Gewalt so oft ausging, die Einheit und Freiheit Deutschlands bedrohend – im Glanze der reichsten Ruhmeskränze, die ja einem Herrscher zu Theil geworden, von einer Millionen siegesfroher Krieger und 40 Millionen Deutschen als der Feldherr, ihr Kaiser als Schirmherr des Vaterlandes begrüßt. Unser König hat stets auf seiner Lebensbahn vor allem des Ewigen Lenkers der menschlichen Schicksale gedacht und in dankbarer Demuth segne den König, Deutschlands Kaiser!
Der deutsch-französische Krieg hatte bis jetzt noch immer seinen Endpunkt nicht erreicht. Die blinde Kriegswuth der französischen Republick mußte erst ihre volle Niederlage erfahren. Endlich, als die deutschen Bomben auch in Paris auf das Pflaster rieselten, und die republikanische Regierung sich in verzweifelter Lage befand wurde ein Waffenstillstand angegangen und Friedensverhandlungen gepflogen. so geschah esden endlich, daß mit dem Monat März der Friedensruf erscholl und der schon lange heiß ersehnte liebe Friede geschlossen wurde.
Groß waren die Opfer welche das in diesem Kriege so einmüthig dastehenden Deutschland brachte, aber auch groß und noch größer sind die Thaten und Errungenschaften dieser Zeit.
Beim Friedensabschluße wurde auf Charakter und Sympathie des deutschen Volkes Rücksicht genommen -Frankreich mußte Elsaß und Deutschlothringen, das ehemals zu Deutschland gehörende und schon seit Jahrhunderten davon getrennte Gebiet, an Deutschland wieder ab treten, wodurch Deutschlandeine festere Grenzlinie erhielt, und Fünf Milliarden Kriegskosten an Deutschland zahlen.
Während des Krieges sind (incl. der im activen Dienste stehenden) 27 Leute hiesiger Gemeinde den Fahnen wirklich eingestellt gewesen, von denen es zweien nicht beschieden war, ihre Heimat wieder zu sehen. und zwar Heinrich Schröder und Hermann Heinrich Potthast von letzterenund zwar der Sohn des ehemaligen Bürgermeisters Heinrich Potthast, ist mir speciel bekannt, daß er durch einen Schuß in den Unterleib im Gefecht bei Bapauma, am 2ten Januar gefallen ist.
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Am 16ten Juni fand die Feier eines seit den Apostelfürsten Petrus nie dagewesenen Ereigniße, daß ein Papst (Pius IX) Fünf und Zwanzig Jahre festlich die Kirche regierte, satt Der Tag wurde am Vorabende hier festlich dadurch eingeleitet, daß ein herrlicher Fackelzug mit Musik durch alle Straßen zog.
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Am Abend des 16ten Juni zog der Fackelzug von Vörden aus zur Westseite des Hungerberges wo ein großer Feuer angezündet, dessen hochlodernde Flammen ihr Licht lange weit und breit scheinen ließen. Es fand an diesen ewig denkwürdigen Tage bei sehr heiteren Himmel allgemein eine herrliche Allumination statt wie sie hier bei keinen Menschen Gedenken gesehen worde, wobei Flaggen wehten und sich die Haxthausenschen Burg besonders auszeichnete.
Am 16ten Juni wurde die von Fiscus ohne gegen sich klagen zu lassen auf seine Kosten beschaffte neue Thurmuhr durch den Uhrmacher Karsten aus Höxter aufgestellt.
Besonders auffällige oder merkwürdige Witterungsereignisse haben in diesem Jahre nicht stattgefunden, als daß es am 18ten Mai (dem Feste Christihimmelfahrt) schneite, daß die Erde weiß bedeckt war.
Die Ernte dieses Jahr war im Durchscvhitt mittelmäßig, Hülsenfrüchte so auch der Klee waren guth gerathen.
Die Fruchtpreise, welche das ganze Jahr hindurch wenig schwangten standen gegen Ende des Jahres wie folgt.
Roggen per 40 Klo 2 Rth. 20 Silgr.
Weizen per 42 1/2 Klo 3 Rth. 20 Silgr.
Gerste per 35 Klo 2 Rth.
Hafer per 25 Klo 1 Rth. 5 Silgr.
Raufutter per Centner 2 1/2 Rth.
Erbsen per Centner 3 1/2 Rth.
Linsen per Centner 4 Rth.
Der im vorigen Herbst begonnene Um – Anbau an dea frühere Pförtnerhaus (resp. Schweinehirten und Nachtwächter- Dienstwohnung) Nro. 190, welches schon set Jahren nicht mehr bewohnt worden, zu einen Schafstalle für die Schäferei der Gemeinde, zur Zufluchtsstätte bei schlechten Wetter wurde
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in frühen Frühjahre zu ende geführt. dieser Bau veranlaßte (excl. das aus Communal-Forst entnommen erforderlichen Holzes) einen Kostenaufwand von 60-70 Rth.
Da der alte Kirchhof bei der Kirche, mit leichen überfüllt und für die fernere Beerdigung keinen Raum mehr bieten wollte, so mußte ein neuer Begräbnisplatz beschafft werden.
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Es fehlt der Gemeinde an einem geeigneten Platze, weshalb von dem Ackerbürger Philipp Hölting vulgo Stork Hno. 61 auf wiederholtes und dringendes ersuchen der Garten Flur XXV, Parzelle 179 aufn Kälberkampe welcher 117 Ruzhen 48 Fuß groß war, für den Kaufpreis von 225 Rth. zu diesen Zwecke abgelaßen.
Der neue Kirchhof mißte nach Vorschrift der höheren Behörde mindestens einen Morgen groß angelegt und deshalb das noch fehlende vom angrenzenden Gemeinde-Grund zugelegt werden. das so zusammengelegte, aber sehr unebene Terain mußte geebnet, der angekaufte Garten mußte ab- und das vom Gemeindegrund zugelegte aufgetragen werden, wodurch die Anlagekosten beträchtlich erhöhet wurden. Jetzt begannen die Arbeiten, welche fast alle aber jede Art besonders in accord vergeben wurden. Es wurde gearbeitet, aber wegen der beträchtlichen Arbeit und weniger zu Gebothe stehenden Arbeitskraft – den ganzen Sommer –
Das Ende des Jahres ist gekommen, aber der neue Kirchhof hat seine Fertigstellung nicht vollends erreicht.
(Kreilos)
Das Jahr 1872
Die Arbeiten des seiner Vollendung noch entggegen harrenden neuen Kirchhofes wurden sobald geeignete Witterung eintrat wieder aufgenommen. Der Schmiedemeister Joseph Lange aus Born lieferte das Eiserne Thor (von Schmiedeeisen) dasselbe wog mit allen Zugehörigkeiten 219 Klo. und kostete
N.B.: Die beiden Flügel wogen 184 Kilo. Thaler 4 1/2 Kilo 40 Rth. 26 Silgr. 8 Pf.
Die eingemauerten Anker und Rollschienen wogen 35 Kilo. Pro Thaler 5 Kilo = 7 Rth.
Schloß 3 Rth.
Anstrich 17 Silgr. 6 Pf. (incl. Blei und Einsetzen) zusammen 51 Rth. 14 Silgr. 2 Pf.
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Kostet fix und fertig vor dem neuen Kirchhofe angebracht 51/14/2 Der Steinhauer J. Becker aus Duisburg lieferte das Kreuz, welches mit Einschluß des Einhauens der Schrift welches pro Buchstaben 6 Pf. kostete und 1 Rth. 15 Silgr. berechnet wurden zusammen 31/15 kostete.
Der Christuskörper (welcher von Zink ist) wurde aus der Zinkwaaren Fabrik von Moritz Würfel zu Bochum bezogen und kostete, ab Bochum 33 Rth.
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Dieser letzte Betrag wurde durch freiwillige Gaben einer für diesen Zwecke in hiesiger Gemeinde abgehaltenen Collekte gedeckt. Die übrigen größtentheils schon im vorigen Jahre veranlaßten Anlagekosten stellen sich wie folgt:
Plan und Kostenaufschlag nebst Zeichnungen zum 8Rth. 5Silgr.
Thor, Kreutz etc.
Erd- und sonstigeb Handarbeiten(incl. Verlegung 158Rth. 7Silgr. 6Pf.
des Weges nach Niedernholze und Schadfelde, in accord u. Tagelohn
Material. Steine, Grand, Kalk etc. 96Rth. 5Silgr
Fuhrlöhne für Steine, Kalk, Grand, Kreuz 133Rth. 4Silgr. 6Pf. etc. zu fahren
Maurerarbeiten 80 Rth. 27Silgr. 3Pf.
Fisenstange am Kreuz, nebst anderen Zahpfen 3 Rth, 14 Silr. 4Pf. und Blei
Grund und Boden: der von Philipp Höltimg vulgo Stork Hno.61 angekauften Garten incl. Kontraktsk. 230 Rth.
Die vom Gemeindegrund zugelegten 62 Ruthen 52 Fuß betragen im Verhältniß zu dem Gartenkaufpreise 119Rth. 22Silgr. 2Pf.
bringe jedoch zur Abrundung der Hauprsummen und zwar zum Ansatz 73/27/3
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Summa 1000Rth.
Daß von Königlicher Regierung zu Minden unterm 6. Januar 1872 No. 417 P.N.I Genehmigte Statut betreffs des erwähnten Kirchhofs ist in Original in hiesigen Pfarrarchiv, und in Abschrift in hiesiger Gemeindregistratur niedergelegt.
Auf dem alten Kirchhofe bei der Kirche wurde nun mit den Begraben aufgehört und auf dem neuen angefangen. Die erste Begräbniß auf demselben fand am 13. Juni 1872 statt und
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war die Leiche der etwa 3 Jahre alten Elisabeth Schröder, Tochter des Ackermanns Wilhelm Schröder vulgo Spiekermann HNo.48.
Im Frühjahre wurden zur Restauration der seit ungefähr einem Jahr lahm gelegten Wasserleitung auf der Strecke von der unteren Hecke der s.g. Schlepperwiese bis an Gehersteich hölzerne Röhren von Erlen verlegt. Die eisern Röhren innerhalb Vörden welche beim früheren Legen mit Hanf und Harz verdichtet waren und theilweise jetzt Wasser verlohren, wurden dadurch verdichtet, daß sichere Keile eingetrieben umt mit Cement umschmiert wurden. – Die Restauration kostete im Ganzen ca./ oder abgerundet: 150 Rth.
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Die Ernte, welche vom schönsten Erntewetter begünstigt wurde, war im Ganzen genommen, eine Zufriedenstellende. Klee, Raufutter und besonders die Weizenernte war gut. Die Fruchtpreise welche nur unbedeutend schwankten standen gegen Ende des Jahres wie folgt.
Weitzen per 85 Pfund 3 1/2 Rth.
Roggen per 80 Pfund 2 1/3 Rth.
Gerste per 70 Pfund 2 Rth.
Hafer 1 Rth. 4 Silgr.
Raufutter per 100 Pfund 2 1/3 Rth.
Erbsen per 100 Pfund 3 1/2 Rth.
Linsen per 100 Pfund 4 Rth.
Sonstige Merkwürdigkeiten des Jahres sind:
Im Februar sah man eines Abends ein ungewöhnliches Nordlicht. am Abend des Novembers gegen 8 Uhr beobachtete man einen ungewöhnlichen Sternschnuppenfall der wie die Zeitungen darüber schrieben, in solcher Menge nie dagewesen sein soll.
Am Freitag den 31. Mai 1867 Nachmittags gegen 3 Uhr schlug der Blitz in den Kirchthurm und (nach gerade 5 Jahren) wieder am Freitag den 31. Mai Nachmittags 1/2 5 Uhr fuhr der Blitz am Kirchthurms Blitzableiter mit solcher Kraft herunter, daß von verschiedenen Leuten ein Summen der Glocken vernommen wurde.
Am 25. Oktober d.J. brannte das Haus des Bäckers Franz Böger in s.g. Winkel nieder, wobei glücklicher Weise durch energischer Entgegenwirkung die Weiterverbreitung des Feuers verhindert wurde.
Am 26. November als mann sich vom Feuerschrecken kaum erholt hatte, entlud sich ein Gewitter über unser Orte und gerith
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dabei das haus des Schuhmachers Friedrich Roggenbach No. 108 durch Blitzstrahl in Brand, welcher Brand durch rasche und energische Entgegenwirkung glücklicherweise auf das eine Haus beschränkt wurde und die Etagen (Stapel) des Hauses stehen blieben.
Im Nachsommer gab es viele Feldmäuse die von der Witterung begünstigt, sich im Herbst so ungemein vermehrten, daß man dieses Jahr mit recht ein Mäusejahr nennen kann.
In diesen Jahr herschte algemein unter dem Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen die Maul- und Klauenseuche, die auch in unseren Ort nicht verschonte. Ausnahmsweise wurde diese Art Krankheit sogar bei Pferden bemerkt.
Auch das Nervenfieber herrschte im Herbst und Ende d.J. in hiesiger Gemeinde, woran am 2. October das 18 jährige Fräulein Klara
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Was nun noch für dieses Jahr bemerkenswerth ist, daß ist die staatliche Erlassung der vom 11.12. und 14. Mai datierten Kirchengesetze, welche zu Conflikt zwischen Staat und Kirche führten. Über deren Bedeutung und Tragweite ich zu schreiben denke nachdem ich erst noch mehr den Ausgang des Conflikts erfahre –
(Kreilos)
Das Jahr 1874
Dieses Jahr brachte am 6. Februar den Todt des hiesigen – etwa 63 Jahre alt gewordenen Rittergutsbesitzers Herrn Freiherrn Guido von Haxthausen. Derselbe war ein treues Mitglied der römisch-kath. Kirche und in dieser Beziehung eine Zierde des westfälischen Adels. Im Übrigen ist dieses Jahr in Beziehung auf unsere Gemeinde ein gewöhnliches zu nennen und nur noch zu verzeichnen, daß die Gemeinde das s.g. Hansjürns Haus Nr. 47 von der Ww. Heinrich Elsing Nr. 68 zu Schulzwecken zum Preise von 500 Rth. ankaufte.
Die Ernte dieses Jahres – welche vom besten Erntewetter begünstigt wurde – war im Durchschnitt eine mittelmäßige.
Die Fruchtpreise, welche auch in diesen Jahre nur wenig schwankten waren folgende:
Weizen per 42 1/2 Klo. 3 Rth.
Roggen per 40 Klo. 2 Rth. 10 Silgr.
Gerste per 35 Klo. 2 Rth. 5 Silgr.
Hafer per 25 Klo. 1 Rth. 15 Silgr.
Raufutter per 50 Klo. 3 Rth.
Erbsen per 50 Klo. 3 Rth. 15 Silgr.
Linsen per 50 Klo. 4 Rth.
(Kreilos)
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Das Jahr 1875
Dieses Jahr hat Schreckensereigniße zu verzeichnen. – Es war am Vormittage des 17. Juli als im Dusternorte, wo die Häuser sehr an und ineinander gebaut waren, in dem Hause des Tagelöhners Anton Volkhausen Nr. 18 Feuer ausbrach, welches bei der in diesen Jahre überhaupt und ganz besonders um jene Zeit herrschenden Dürre, und dem des Tages auch grad herrschenden Nord-Ostwinde mit fast unglaublicher Schnelle um sich griff und noch 8 andere von 10 verschiedenen Eigenthümern bewohnte Häuser einäscherte.
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In diesem Jahre wurde – da das alte Schulhaus mit nur einen Schullocale nicht mehr genügte – ein Schulhausbau begonnen, wozu – da es an einen geeigneten Bauplatze fehlte, (schon im vorigen Jahre) ein früher zum Ackerhausen benutztes altes Haus, das s. g. Hansjürns Haus, von der Ww. Heinrich Elsing No. 68 angekauft war.
Der Schulhausbau war incl. neuen Schulinventars zu 6000 Rth. oder 18000 Mark veranschlagt. Die richtige Baukosten Summe muß sich erst nach dervollständigen Ausführung des Baues ergeben.
In diesen Jahre wurde auch im Hogge noch der letzte Rest des bisher noch unbeplanzt gebliebenen Theiles vorn im Hogge und neben der Burgwiese dem s. g. Gehersteich mit Fichten (:Tannen:) bepflanzt.
Das Jahr überhaupt war ein sehr trockener – Die Ernte war in Folge der Dürre eine sehr spärliche; namentlich lieferte Raufutter wenig Ertrag. Die Fruchtpreise waren gegen Ende des Jahres folgende:
Weizen per 42 1/2 Klo. 3 Mark
Roggen per 40 Klo. 2 Rth. 10 Silgr. oder 7 Mark
Gerste per 35 Klo. 2 Rth. 2 Silgr. oder 6,3 Mark
Hafer per 25 Klo. 4,25 Mark
Raufutter per 50 Klo. 9 Mark
Erbsen per 50 Klo. 10 Mark
Linsen per 50 Klo. 12 Mark
Mit Ablauf dieses Jahres läuft auch die sechsjährige Wahlperiode des Gemeinde-Vorstehers ab und fand daher im November eine Neuwahl statt. Der Vorsteher Kreilos wurde zwar einstimmig wieder gewählt, derselbe legte aber die Wiederwahl ab, um sich ungestörter seinen eigenen Angelegenheiten widmen zu können, da er hierfür keine Fertretung in seiner Familie hatte. – Es wurde nun einstimmig der Bildhauer Johann Potthast Haus Nr. 82 auf die sechsjährige Periode vom 1. Januar 1876 bis dahin 1882 gewählt, dem nächst vom Herrn Landrath bestätigt und am 29. December durch den Herrn Amtmann Kroeger vereidigt und ein geführt.
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Da ich nun meinerseits die Chronik nicht über dieses Jahr hinaus führe sondern an meinen Amtsnachfolger abtrete, so finde ich mich durch meine im Jahresverzeichniße von 1873 gemachte Andeutung veranlaßt, im folgenden einiges über den Kulturkampf zu verzeichnen, ist, wenngleich derselbe noch immer fortwüthet, und sein Ende und
die erwünschte Verständigung noch nicht erreicht hat – der eine Bedeutung angenommen hat, wie es nicht erwartet -und wohl seit Jahrhunderten so nicht da gewesen ist.
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Wenn schon das Schulaufsichtsgesetz von 1872, welches das gesammte Unterrichtswesen, die Heranbildung der Lehrer, Leitung und Beaufsichtigung der Schulen dem Staate überweiset, und der Kirche den Einfluß welchen sie bis daher auf die Schule gehabt hatte, nimmt, und das Jesuiten-Gesetz von demselben Jahre welches die Mitglieder der Gesellschaft Jesu vom Bereiche des deutschen Landes ausschließt und sie zwang, Deutschland zu verlassen und in andere Ländern zum Theil jenseits des Oceans, sich eine neue Heimath und einen neuen Wirkungskreis zu suchen die Kirche empfindlich trafen und tiefe schädigten; so war dies doch noch weit mehr der Fall seit den Maigesetzen vom Jahre 1873, welche so genannt wurden, weil sie durch Cabinetsorder vom 11. 12. und 14. Mai Vollzogen sind.
Am Ende des Jahres 1872 trat der Kultusminister Dr. Falk mit drei Gesetzentwürfen über die Verbindung und Anstellung der Geistlichen, über die Einsetzung eines königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten und über die Kirchliche Straf-und Zuchtmittel vor dem Haus der Abgeordneten. Ein nur flüchtiger Blick in die Entwürfe mußte zeigen, daß durch dieselben, falls sie zu Gesetzen würden, das bisherige Verhältnis zwischen Staat und Kirche, wie es zum Segen beider Theile in Preußen so lange bestanden hatte, vollständig würde geändert werden. Die engen Grenzen welche einem Chronikschreiber gezogen sind, gestatten nicht, die einzelnen Bestimmungen anzuführen, nur wenigstens einige zu erwähnen; so unterstellte der erste der Entwürfe die kirchlichen Anstalten zur Erziehung der Geistlichen der
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Revision durch den Staat, setzt die Knabenseminare auf den Austerbeetat, indem er die Aufnahme neuer Zöglinge untersagt, schreibt den Candidaten des geistigen Standes dreijährigen Universitätsbesuch vor und verlangt von ihnen, daß sie sich einer Ratsprüfung unterziehen, fordert vom Bischofe bei jeder Besetzung eines geistlichen Amtes vorherige Anzeige an den Oberpräsidenten. Der Kirchliche Gerichtshof, dessen Einsetzung der 2. Gesetzentwurf anordnet, soll die letzte Instanz und das oberste Tribunal zur Entscheidung kirchlicher Rechtsfragen sein; ein von seinem Bischofe des Amtes entsetzter Geistlicher kann an diesen Gerichtshofe appelieren, erklärt derselbe die zurücknahme. Nach dem 3. Gesetzentwurfe soll die Ausübung der Disziplinar von Seiten der Bischöfe und die Anwendung der kirchlichen Zuchtmitteln von der Gutheißung der weltlichen Behörde, welcher Einsicht in die Personalacten zu gewähren ist, abhängig sein – Die Gesetzentwürfe wurden vom Abgeordnetenhause in den Sitzungen vom 16. – 21. Januar 1873 berathen. Die Bischöfe von Cöln und von Gnesen – Posen erklärten in einer Denkschrift vom 30. Januar zugleich im Namen der übrigen preußischen Bischöfe, daß sie gegen alle Bestimmungen der Entwürfe, welche die Rechte der Kirche und die Gewissens- und Religionsfreiheit verletzen, feierlich Verwahrung einlegten.
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Dem Beispiele der Hierten folgten die Gläubiger. es wurde alles aufgeboten, damit die Gestze nicht zu stande kämen. viele mit Tausenden von Unterschriften versehene Petitionen den Entwürfen die Genehmigung zu versagen, gingen beim Hause der Abgeordneten ein. Die Centrumsfraction trat mannhaft für die Rechte der Kirche ein. Die glänzendsten Reden wurden gehalten, welche weit über die Räume des Abgeordnetenhauses nicht nur in Preußen, sondern in der ganzen Kath. Welt den freudigsten Wiederhall fanden.
Die Namen Reichensperger, Windhorst Mallinkrodts haben
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einen guten Klang und verdienen mit goldenen Griffeln in die Blätter der Geschichte eingetragen zu werden. Die eigentliche Seele der Fraction war von Mollinkrodts, noch am 19. Mai 1874 hielt er eine herrliche Rede; sie sollte sein Schwanengesang sein, indem schon am 26. desselben Monaths der unerbittliche Tod ihn uns entriß.- Ungeachtet aller Anstrengungen seitens der Katholischen erhielten die Entwürfe wie vorauszusehen war, in beiden Häusern des Landtags die Majorität der Stimmen, und der Kaiser ertheilte ihnen am 11. 12. 14. Mai die allerhöchste Genehmigung. Die Bischöfe versammelten sich zu Fulda am Grabe des Apostels der Deutschen, des h. Bonifacius, und ließen von dortaus ein gemeinsames Sendschreiben an die Geistlichen und Gläubigen ihrer Diozöcen in welchen Sie erklärten, daß die Gesetze Bestimmungen enthielten, welche mit der Verfassung der Kirche und der Freiheit des Gewissens in wiederspruch stände, und daß sie daher auch denjenigen Bestimmungen nur nachkommen würden, welche nicht gegen die von Christus grundlegte Verfassung der Kirche verstießen, zumal da alle diese Gesetze zu Stande gekommen wären. Überdies erklärten sie in einer Eingabe an das Staatsministerium vom 26. Mai 1873 daß ihr Gewissen ihnen verbiete, zur Ausführung der Gesetze irgentwie mit zu wirken. So waren die Würfel gefallen. Zwei Mächte, voll innerer Lebenskraft, waren auf einander gestoßen. Die Kirche, welche in Papst, Bischöfen und Priestern ein so wohlgeordnetes Ganzes bildet und während ihrer achtzehnhundertjährigen Dauer aus allen Kämpfen als Sieger hervorgegangen ist – und der preußische Staat, welcher nach den beiden letzten gloreichen Kriegen, worin Österreich und Frankreich niedergeworfen wurden, unter den europäischen Staaten die erste Stelle einnimmt waren in einen Kampf auf Leben und Tod um Sein und Nichtsein gerathen. Alsbald nach Publication der Gesetze gings
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staatlicherseits an ihre Ausführung. In den bischöflichen Anstalten erschienen königliche Kommisare, um sie der vom Gesetze vorgeschriebenen Revision zu unterziehen, verlangten Einsicht in die Statuten, wollten zu den Vorlesungen zugelassen werden. Da die Revision erfolglos blieb, weil die Vorsteher der Anstalten gemäß den Ihnen vom Bischofe erteilten Weisungen jegliche Auskunft verweigerten, so wurden den Professoren die staatlichen Ge-hälter vorenthalten oder die Anstalten wurden ganz geschlossen und aufgehoben, so die Priesterseminare zu Trier, Hildesheim, Fulda, Straßburg usw. Auch das Priesterseminar zu Paderborn ist ein Opfer des Kulturkampfes geworden, weil die abermalige in November 1875 vorgenommene Revision ohne Resultat blieb, so ist die Schließung derselben verfügt worden und erfolgt.
Kein Gesetzesparagraph hat eine solche Verwirrung herbeigeführt und so viele Verurteilten zur Folge gehabt,als die Bestimmung, daß bei der Besetzung eines Kirchenamtes dem Oberpräsidenten Anzeige gemacht werden mußte. Getreu ihrem in Fulda abgegebenen Worte kümmerten sich die Bischöfe um diese Bestimmungen nicht und besetzten nach wie vor die erledigten geistlichen Stellen, ohne die weltlichen Behörden davon in Kenntnis zu setzen, so die Erzbischöfe von Gnesen-Posen und Cöln, der Bischof von Trier, welcher genau siebzig Ernennungen zu kirchlichen Ämternauf einmal vornahm. Die Priester folgten der Weisung ihrer Bischöfe. Die Folge war, daß die Bischöfe zu hohen Strafgeldern verurteilt wurden, die Priester wurden mit Gewalt aus dem Amte, welches sie angetreten, entfernt, gleichfalls zur Zahlung von Strafgeldern verurteilt oder eingekerkert. Die den Bischöfen doktierten Summen schwollen zu einer fabelhaften Höhe an. Im weiteren Verlaufe wurde über die Erzbischöfe von Posen und Cöln den Fürstbischof Förster von Breslau, die Bischöfe von Paderborn, Trier und Münster die Sperre des Staatsgehalts verfügt, welches für die Erzbischöfe 12000, für die Bischöfe 8000 Mark beträgt. Die Bischöfe waren unbeugsam. Die Regierung bot all die Mittel, über welche sie verfügt auf, um den Gesetzen Achtung zu verschaffen. Der Kulturkampf
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nahm fast ausschließlich die Tätigkeit der ganzen Staatsmaschinerie der Polizei, den Gendarmen, des ganzen Heeres der Beamten in Anspruch,-dabei sind Sachen vorgekommen, welche die Feder sich sträubt nieder zu schreiben.
Die Polizei drang, um einen gesetzeswidrig angestellten Geistlichen zu verhaften, in die Kirche zum hl. Laurentius in Trier, während in derselselben Gottedienst abgehalten wurde. Die Wächter des Gesetzes haben, um das empörte Volk zur Ruhe zu bringen, von der blanken Waffe Gebrauch gemacht und die hl. Stätte ist mit Menschen blut befleckt worden.
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Schon fast ein Jahr nach Erlaß der Maigestzte ist verflossen u. noch immer blieben die Bischöfe ihren Standpunkte treu und verharren in ihrem positiven Wiederstande – kein einziger Bischof war auch nur in einem einzigern Falle einer Bestimmung der Maigesetze nachgekommen. Um daher den angeblichen Wiederstand und Trotz der Bischöfe zu brechen und sie zum Gehorsam gegen die bestehenden Staatsgesetze, welche ja in rechter Form zu Stande gekommen und von der Majestät dem Kaiser und Könige vollzogen seien, zu führen, wurde im Jahre 1874 wieder die Gesetzgebungsmaschiene in Thätigkeit gesetzt. Es wurden den Kammern zwei neue Gesetztentwürfe vorgelegt, welche sich in den sie begleitenden Motiven als Erweiterung und Ergänzung als Verschärfung der Kirchengesetze, des vorigen Jahres ankündigten.
Es waren das die Entwürfe über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern und über die Verwalrung erledigter katholischer Bistümer. Nach erstem Entwurfe soll einem Geistlichen, welcher wegen Übertretung der Gesetze zur Strafe verurteilt oder durch Erkenntnis des Gerichtshofes in kirchlichen Angelegenheiten aus dem Amte entlassen ist, der Aufenthalt in gewissen Bezirken angewiesen oder untersagt werden können. Wenn ein Bischof oder Geistlicher, welcher seines Amtes vom Staate entsetzt worden ist, Handlungen verrichtet, welche schließen lassen, daß derselbe beabsichtige, das Amt fortzuführen, oder wenn er den Anordnungen der vorgesetzten Behörde zuwider handelt so kann er der preußischen Staatsangehörigkeit verlustig erklärt werden, was den Verlust des Aufenthaltsrechts auch in den übrigen
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deutschen Landesstaaten zur Folge hat. Das zweite muthet den Domcapitele für den Fall der Absetzung des Bischofs die Wahl eines Capitelwicars und weiterhin eines neuen Bischofs zu, legt den Gemeinden, wenn die bei denselben erledigten Kirchenämter nach einer bestimmten Zeit nicht besetzt sind, das Recht bei, sich die Pfarrgeistlichen selbst zu wählen. Das sind Bestimmungen, welche mit dem Glauben un der Lehre der Kirchen im Widerspruche stehen,deren Annahme und Befolgung daher unmöglich ist. Sämtliche preußischen Domcapitel richten Eingaben an den Landtag, dem Entwurfe die Genehmigung zu versagen, nach der Lehre des Glaubens und nach katholischen Kirchenrechte werde ein Bistum nur durch den Tod oder die vom Papste angeotdnete Absetzung oder durch eine von denselben gutgeheißene Resignation des Bischofs erledigt; der von ihnen geleisteten Eid verbiete ihnen also, der Aufforderung, nach der Absetzung des Bischofs zur Wahl eines Verwalters des Bistums oder eines neunen Bischofs zu schreiten, nachzukommen.
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Doch umsonst! Sowohl der Entwurf über die Verwaltung der Bistümer als auch über die Verschärfung der Strafen wurden zu Gesetzen erhoben.
Weitere Gesetze brachte das Jahr 1875, nämlich das Klostergesetz und das s. g. Sperrgesetz. Ersteres bestimmt die Auflösung aller Orden und ordensähnlichen Congregationen in Preußen, nur diejenigen, welche Krankenpflege übernehmen können mit Genehmigung des Kultusministers fortbestehen, und denjenigen, welche sich der Erziehung und dem Unterrichte widmen, ist eine Gnadenfrist von vier Jahren gewährt, wenn sie sich der staatlichen Aufsicht unterwerfen. Auch das Franziskanerkloster zu Paderborn ist ein Opfer dieses Gesetzes geworden. Die frommen Söhne des Hl. Franziskus, die uns wohl bekannt sind, weil sie dann und wann z. B. auf Peter und Paul oder am Feste der ewigen Anbetung durch Predigt oder durch Beichthören hier Aushülfe leisteten, denen jeder so gern gab, wenn ein Bruder Viktualien (Butter, Korn) sammelte haben uns verlassen. Täglich berichten die öffentlichen Blätter über Auswanderungen von Ordenspersonen. Männer, welche im Dienste der Kirche ergraut sind, Paters und Schwester, welche im
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Kriege auf dem Schlachtfelde oder in den Hospitälern sich um Staat und Kirche die größten Verdienste erworben haben, deren Brust zum Teil in Anerkennung dieser Verdienste mit Orden geschmückt ist müssen zum unbeschreibliche Schmerze des katholischen Volkes und unter den Beweisen der rührensten Teilnahme das undankbare Vaterland verlassen, werden aber anderswo mit offenen Armen aufgenommen. – Das zweite war das Gesetz über die Einstellung der Leistungen und Staatsmittel an katholischr Bisthümer u. Geistliche vom 22. April 1875. Da es vom April datiert ist, so könnte man es Aprilgesetze nennen. Es wird auch Brotkorbgesetz genannt, weil es den Geistlichen den Brotkorb höher hängt. In Folge dieses Gesetzes sind alle Leistungen des Staates an die katholische Kirche in Preußen eingestellt. Sie belaufen sich in runder Summe für dieselbe, auf drei Millionen Mark jährlich, von denen an Gehältern der Geistlichen der Diozöse Paderborn 140.000 Mark kommen. Nur dann werden für den Umfang ein Bistums die Zahlungen eingestellt. Sie werden wieder aufgenommen, wenn der Geistliche die schriftliche Erklärung abgibt, daß er die Gesetze befolgen wolle. Außerdem ist der Kultusminister ermächtigt, einzelnen Geistlichen das Gehalt wieder zu gewähren, wenn er aus einer von demselben verrichteten Handlung glaubt schließen zu können, daß er die Staatsgesetze zu beobachten gesonnen sei.
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Viele Geistliche beziehen seit Erlass dieses Gesetzes ihr Staatsgehalt nicht mehr. Auch die beiden Geistlichen unserer Gemeinde Pfarrer Funke, und Kaplan Grawe leiden unter demselben. Für jenen beträgt das nunmehr nicht mehr ausgezahlte Gehalt jährlich 405, für diesen 197 Rth. oder Mittagskost. Noch ein anderes Gesetz, welchem aber die Bischöfe sich, weil es sich bei demselben zu nächst um zeitliches Gut handelte, hat das Jahr 1875 aufzuweisen, das
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Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens in dem katholischen Kirchengemeinde. Bisher verwaltete allein der Bischof und in den einzelnen Gemeinden in seinem Auftrage der Kirchenvorstand, dessen Präses der Pfarrer war, das kirchliche Vermögen. Durch dieses Gesetz gehen wichtige Rechte auf den Oberpräsidenten über. Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer, welcher aber nicht Vorsitzender des Kirchenvorstandes werden kann, aus mehreren von der Gemeinde zu wählenden Kirchenvorstehern und aus Gemeindvertretern welche von der Gemeinde gewählt werden. Von der Wahl der letzteren, welche in Fällen, welche das Gesetz bestimmt, gehört werden müssen kann bei kleinen Gemeinden mit geringen Kirchenvermögen Abstand genommen werden. Hier sind zu Kirchenvorstehern gewählt:
Johann Elsing HNo 68 – Vorsitzender
Wilhelm Kreilos HNo 61 – Stellvertreter
Johann Potthast HNo 82
Heinrich Potthast HNo 25
Johann Ahlemeyer HNo 80
Rudolph Kropp HNo 19
Die beiden zuletzt genannten waren auch Mitglieder des früheren Kirchenvorstandes. Von der Wahl der Gemeindevertreter wurde nach in Überlegungsnahme Abstand genommen, resp. die Wahlverhandlung dahin geleitet, daß der Oberpräsident zu bitten sei, von der Wahl der Gemeindevertreter Abstand nehmen zu wollen, worüber die Bescheidung erst abgewartet werden muß. –
Unterdessen tobt und wütet der Kulturkampf noch immer fort. Es ist unmöglich, ein auch nur annähernd richtiges Bild von den traurigen Folgen zu geben, welche derselbe herbeigeführt hat. Nur derjenige, welchen es beschieden ist, diese Traurigkeit erleben zu müssen, kann sich von ihr eine Vorstellung machen. In der jetzigen Zeit sind Dinge passiert, welche man noch vor kurzem nur den zehnten Teil von dem, was jetzt zur Wirklichkeit geworden ist, vorher gesagt hätte, vor dem würde man ungläubig den Kopf geschüttelt haben. Die Zeitungen sind angefüllt mit Berichten über Verurteilungen der Presse, über Verhaftung, Ausweisung.
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und Einkerkerung von Bischöfen und Pristern von Pfändungen, welche behufs Deckung der von den Gerichten diktierten Strafgeldern in den Wohnungen der Bischöfe und Geistlichen vorgenommen werden. Ein Gefühl höchsten Mißbehagens hat sich der Katholiken bemächtigt. Viele Gemeinden deren Pfarrgeistliche gestorben sind, entbehren der Seelsorge und sind zur Befriedigung ihrer Religiösen Bedürfnisse auf die Nachbargemeinde angewießen; es ist sogar eine maigesezliche Sünde, wenn ein nicht gesetzlich angesteller Geistlicher einen Todtkranken, die letzten Tröstungen reicht. In einzelnen verwaisten Pfarreien lassen sich die Kranken in Wagen zu benachbarten Geistlichen fahren, damit diese ihnen die hl. Sterbesakramente spenden. Der Erzbischof von Gnesen-Posen Graf Ledechowsky wird seit Februar 74 im Gefängnis zu Ostrowo gefangen gehalten. Seine Heiligkeit der Papst, hat ihm während seinere Haft den Purpur verliehen, hat ihn nämlich zur Cardinalswürde erhoben.
Des gleichen hat der Ersbischof von Cöln und der Bischof von Trier eine Haft von ungefähr einem halben Jahre verbüßen müßen, welche aber schon seit einiger Zeit begnadigt ist.-
Nametlich ist diese Zeit, eine Zeit der schwersten Prüfung für jene Diocöse, welcher wir angehören, für die grosse und weitsichtige Diocöse Paderborn. Ihr Bischof Conrad Martin nimmt unter den Bekennern und Märtyrern des christlichen Glaubens eine der ersten Stellen ein. Im Jahre 1874 erhielt Hochderselbe von den Oberpräsidenten von Kühlwetter von Münster einen Liebesbrief über den anderen, worin er aufgefordert wurde, gewisse Pfarreien im Sauerlande definitiv zu besetzen und die gegen den Kaplan Mönnikes zi Lippspringe verhängte Suspension zurückzunehmen. Jedes nachfolgende Schreiben setzte eine grössere Summe von Thalern die der Bischof zu zahlen habe, fest, falls er der Aufforderung nicht nachkäme; dieselben haben zuletzt, wenn ich nicht irre, die Höhe von 30000 Rth. erreicht. Die Pfändungen, welche im Bischöflichen Palais stattfanden, waren erfolglos, weil der Bischof durch gerichlichen Act seine Vermögen einem Bruder vermacht hatte. Da sich die alte
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Paderstadt am 4. August 1874 ein Ereignis, welches die elfhundertjöhrige Geschichte der Diocöse des Hl. Liborius nicht aufzuweisen hat. Der hochwürdige Bischof wurde gewaltsam unter dem Weinen und Schluchzen seiner treuen Diocäsianen in das Incuisitoriat in der Königstraße zur Verbüßung einer Haft von Vierundzwanzig Wochen abgeführt.- Während dieser Haft wurde er aufgefordert, sein Amt niederzulegen, weil ein ferneres Verbleiben in demselben mit der öffentlichen Ordnung unverträglich wäre. Als er ablehnend antwortete, erschien eine Anklageschrift gegen ihn, welche alle seine einzelnen angeblichen Sünden und Vergehen gegen die Staatsgesetze anführte.
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Zu dieser Schrift wurde namentlich ein von demselben unterm 22. März 1874 erlassener Hirtenbriefbetont, welcher vor den Altkatholiken warnt, und sagt, dass es sich in diesem Kirchenstreite um die Existens der Kirche handelt. Viele Geistliche sind wegen Vorlesung desselben zu Gefängnis oder Festungshaft verurteilt worden. Der Pfarrer Funke hier hat zum Leidwesen seiner Pfarrkinder eine Haft von einem Tag im Gefängnis zu Höxter abbüßen müssen. Durch Erkenntnis des königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten wurde der Bischof aus dem Amte entlassen(5. Januar 1874) und das Absetzungsdekret, dessen Annahme derselbe aber verweigerte, ihn im Gefängnisse eigehändigt. Am 18. Januar hatte seine Haft ein Ende, doch die völlige Freiheitnach so langer Gefangenhaltung wurde ihm nicht zutheil, der so viel geprüfte und hart betroffene Oberhirt wurde am 19. Januar nach Wesel abgeführt, welche Stadt und Festungdie Regierung zu Mindendemselben, damit einer Ausübung und Fortführung des Amtes vorgebeugt wurde, als Aufenthaltsort angewiesen hatte. Von dort richtete er an die Regierung das Gesuch, man möge ihn zur Wiederherstellung seiner angegriffenen Gesundheit einen Urlaub bewilligen, weil das Gesuch lange unbeantwortet blieb, so verlies Hochderselbe wesel und fand in Holland bei einer ihm bekannten adlichen Familie freundlich Aufnahme.- Wegen dieser Entfernung hat man sich seiner Staatsangehörigkeit verlustig erklärt. Welche Wunden sind doch der Kirche geschlagen worden! Wie sieht es z.B. was uns ja am nächsten liegt, in Paderborn aus! Die Paderstadt ist ihres Bischofs beraubt! Den Domherren sind die Gehälter gespeert. Die Vikariatsräthe sind ihres Amtes enthoben; Nicht mehr sie betreten das Vicariats-
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gebäude sondern der vom Staate ernannte Verwalter des bischölichen Vermögens, Regierungsassesor Himly. Keinen der frommen Jünger Loyolas sieht man mehr durch die Strassen gehen. Die Zahl der Zöglinge des Knabenseminars ist von fünfzig (50) auf dreizehn zusammengeschmolzen. Bischöfliches Convict und theologische Lehranstalt – sie sind nicht mehr. Das Priesterseminar ist aufgehoben. Geschlossen ist die Franziskanerkirche, wo so mancher Trost und Frieden suchte und fand. Nicht mehr erttönt um Mitternacht das Glöcklein, welches die Paters zum Gebete und Preise des Allerhöchsten in die Kirche rief.In dem an die Kirche stoßenden Klosters weilt kein Franziskaner mehr, es wird bewohnt von Familien, welche obdachlos geworden in Folge des großen Brandunglückes, welches an Maria Gebot geworden Paderborn heimsuchte und einen ganzen Stadtteil den s.g. Ükern einäscherte.-
Nach menschlichen Ermessen ist der Blick in die Zukunft ein trüber. Was bleibt uns da anderes übrig, als daß wir uns an Gott, den Vater der Erbarmung wenden: Schone Herr, schone deines Volkes, als daß wir in heißen, inbrünstigen Gebeten zu ihm unsere Zuflucht nehmen damit er die Zeit der Bedrängnis abkürze und den Leiden ein Ziel setze.-
Abgeschlossen am 31. Dezember 1875 Der Vorsteher Kreilos