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Verleihung der Stadtrechte an die Bürger Vördens

Ereignis-Datum: 28. August 1342

Mit Datum vom 28. August 1342 verleiht der Paderborner Bischof Balduin von Steinfurt den Bürgern Vördens die Stadtrechte nach dem Muster von Nieheim. Darin werden neben dem obligatorischen Zehnten die weiteren Abgaben von Haus und Landbesitz geregelt sowie die Anzahl der Diensttage auf der bischöflichen Burg. Abgaben und Diensttage sind im Vergleich zu den Verpflichtungen der Bewohner der umliegenden Dörfer sehr gering, so nur 4 Diensttage gegenüber 52. Brennholz dürfen sich die Bewohner in der Form von Totholz oder Fallholz aus den zur Burg gehörenden Wäldern holen.

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