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Verhandlungen und Einigung zwischen der Familie von Haxthausen und der Stadt zu Holz- und Mastrechten sowie zu den Dienstverpflichtungen und städtischen Steuern

Ereignis-Datum: 1. Januar 1605

Bei der Verhandlung in der bischöflichen Residenz Neuhaus wurde festgelegt, dass jedem Bürger jährlich zwei Fuder Brennholz nach Zuweisung durch die von Haxthausischen Förster zustehen soll. Das Recht auf Totholz soll bestehen bleiben, bei Fallholz jedoch nur dann, wenn es nicht als Bauholz dienen kann. Für die in den Wäldern gehüteten Schweine soll bei gutem Eicheln- und Eckernanfall („Vollmast“) für zwei Schweine ein Reichstaler zu zahlen sein, bei normalem Anfall („Halbmast) für viereinhalb Schweine. Zu den Klagen der Vördener, die von Haxthausen würden bürgerliche Ländereien erwerben, dafür aber dann die Steuerfreiheit des Adels beanspruchen, so dass der Stadt diese Einnahmen entgehen würden, wird entschieden, dass dieses in Zukunft nicht mehr sein soll. Entgegen dem Ansinnen der Haxthausen auf mehr Diensttage im Jahr bleibt es bei der Festsetzung in der Stadtrechtsurkunde. Zudem wird den Vördenern die Gründung eines Braueramtes (Brauerzunft) gestattet, so dass jetzt Bier innerhalb der Stadt gebraut werden durfte.

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