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Erste sichtbare Bedrängnis auch der Vördener Juden

Ereignis-Datum: 2. Februar 1936

Die seit der Machergreifung Hitlers und seiner Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) 1933 hatte es zunehmende gesetzliche Diskriminierungen der Bürger jüdischer Religion gegeben. In Vörden wird eine solche erstmals unmittelbar sichtbar, als ein durch Heirat zugezogener Bürger am Rand des Familiengartens an der Ortseinfahrt von Marienmünster her ein Schild mit der Aufschrift „Juden sind an diesem Ort unerwünscht“ aufstellt. Es musste zwar auf Anordnung des Landrats vom öffentlichen Platz entfernt werden, gegen die Aufstellung auf dem Privatgelände der Familie gab es dann aber offenbar keinen behördlichen Widerstand.

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