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Erste Erwähnung eines Burgmannes in Vörden

Ereignis-Datum: 1. Januar 1341

Eine Burg wie auch eine befestigte Stadt bedürfen zu ihrer Verteidigung kampffähiger Männer (Burgmänner). Zu der Zeit waren das in der Regel Angehörige des niederen Adels. Sie erhielten als Entgelt und Lebensunterhalt einen Sitz auf der Burg oder in der Stadt mit zugehörigem Ackerland, meist 60 Morgen (Burgmannssitze, Burgmannshöfe, Burglehen). In Vörden gab es wahrscheinlich sieben solcher Burgmannssitze. Der erste bekannte Burgmann in Vörden ist Heinrich von Westhofen genannt Saßberg, der in einer Urkunde der Grafen von Asseburg als Zeuge benannt und als „morans in Vorde“ (Burgmann in Vörden) bezeichnet wird. Solche Burglehen konnten vom Burginhaber (hier dem Bischof) auch entzogen und anderweitig vergeben werden. Die Vergabeurkunde wurde in der Regel von jedem Bischof nach seinem Amtsantritt und immer wieder auf Landtagen bestätigt. Mit dem allmählichen Verlust der militärischen Bedeutung von Burgen und Städten waren Burgmannssitze nicht mehr mit realen Verteidigungsaufgaben verbunden, sondern dienten den Inhabern lediglich als Quelle von Einnahmen. Sie wurden dann meist über Pachtverträge (Meierverträge) an Bauern ausgegeben.

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