Die von Haxthausen erhalten die Burg Vörden als erbliches Lehen
Ereignis-Datum: 1. Januar 1582
Der 1577 gewählte Bischof Heinrich IV. von Sachsen-Lauenburg wollte von seinen Vorgängern ausgegebene Lehen wieder in den bischöflichen Besitz bringen, so auch die im Besitz der Familie von Haxthausen stehenden Burglehen in Bredenborn und in Vörden. Nach langen Verhandlungen musste er aber akzeptieren, wie es in der Urkunde heißt, dass die Familie ordnungsgemäß Rechte erworben habe. Deshalb sollen die von Haxthausen nur die Burg Bredenborn an den Bischof zurückgeben, während sie die Burg und die Burglehen in Vörden als erbliches Lehen und damit uneinlösbar behalten dürfen. Der Bischof behält sich jedoch den Zehnten und die Gerichtsrechte in Vörden vor, mit Ausnahme des „Baurgerichts“, das geringe Ordnungsverstöße ahndete.